Finanzprüfung in Deutschland

Welche Pflichten habe ich bei der Kassaführung?

 

Meldepflicht

Jedes elektronische Kassensystem muss beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

 

TSE-Pflicht

Jedes elektronische Kassensystem muss über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, welche die Daten revisionssicher aufzeichnet.

 

Aufzeichnungspflicht

Sämtliche aufzeichnungspflichtige Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig und geordnet erfasst werden.

 

Belegausgabepflicht

Jedem Endkunden muss ein Beleg ausgegeben werden.

 

Aufbewahrungspflicht

Die Daten müssen unveränderbar 10 Jahre aufbewahrt werden

 

 

TSE Daten Herausgabe im Prüfungsfall

Alle mittels elektronischem Aufzeichnungssystem und technischer Sicherheitseinrichtung i.S.v. § 1 S. 1 KassenSichV aufgezeichneten Daten sind gemäß den Konventionen der einheitlichen digitalen Schnittstelle für Prüfungszwecke (z.B. Betriebsprüfung oder Kassennachschau) herauszugeben. Um die Daten zu für die Prüfung zu exportieren, muss in primasello ein Fiskalexport durchgeführt werden.

 

 

Was heißt Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung oder auch Außenprüfung oder Buchprüfung genannt, wird durch das Finanzamt eine Überprüfung von steuerlich relevanten Daten durchgeführt. Durch diese Überprüfung wird bewertet, ob ein steuerpflichtiges Unternehmen die vom Finanzamt vorgegebenen Richtlinien und die geltenden Steuergesetze einhält.

 

 

Welche dinge werden genau bei einer Betriebsprüfung geprüft?

Bei einer Betriebsprüfung werden Steuern geprüft. Dabei wird genau auf die Umsatzsteuer, die Vorsteuer, in manchen Bundesländern die Bauabzugsteuer, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag Bezug genommen.

 

Wer führt Betriebsprüfungen durch?

Betriebsprüfungen werden ausschließlich von Finanzämtern durchgeführt. In manchen Bundesländern gibt es nämlich eigene Finanzämter die laut § 193 Abs. 1 AO dafür zuständig sind. Der Umfang der Prüfung wird mit einer Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO und mit einer Rechtsbehelfserhebung gemäß §356 AO festgelegt. Dabei sind genaue Richtlinien streng zu beachten da eine Betriebsprüfung ein schwerer Eingriff in die Rechte der Geprüften darstellt.

 

Wann werde ich einer Betriebsprüfung unterzogen?

Grundsätzlich geht es dem Finanzamt darum, steuerrelevante Sachverhalte zu klären. Es müssen keine bestimmten Gründe oder konkrete Verdachtsfälle vorliegen. Für eine Betriebsprüfung benötigt es einen rechtlich geltenden Beschluss. Sobald dieser Beschluss steht, werden sie von dem für Ihre Region zuständigen Finanzamt telefonisch kontaktiert, um einen Prüfungstermin zu vereinbaren. Sobald der Termin steht, erhalten Sie zusätzlich noch die offizielle Prüfungsanordnung per Post. Die Betriebsprüfung kann dann nur in Ausnahmefällen wie Krankheit oder beträchtlicher Betriebsstörung wie höhere Gewalt oder Umbauarbeiten verlegt werden.

 

Wie kann man sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten?

Das Wichtigste ist, dass man seine Buchhaltung sauber und geordnet führt. Sollten Lücken auffallen ist es ratsam die Zeit vor dem Prüfungstermin zu nutzen, um diese zu füllen. Sehr hilfreich kann auch die Rücksprache mit dem Steuerberater sein, um alles zu besprechen und gegebenenfalls Daten und Unterlagen im Vorhinein zu kontrollieren.