Offene Ladenkasse

Was ist eine offene Ladenkasse?

Als offene Ladenkasse wird eine Kasse ohne technische Funktionen bezeichnet. Als Beispiel könnte man sich eine einfache Geldkassette vorstellen. Da diese Art von Kasse keine technischen Einrichtungen hat müssen die Einnahmen schriftlich erfasst werden. Diese werden dann am Tagesende in ein Kassenbuch eingetragen. Also kurzgesagt was zum Beispiel bei einer primasello Kasse Lückenlos von der Technik übernommen wird, muss man bei einer offenen Ladenkasse händisch erledigen.

Wann darf ich eine offene Ladenkasse führen und wann muss es eine elektronische Kasse sein?

In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Pflicht zur Führung einer elektronischen Kasse. Jeder Unternehmer kann sich also für eine offene Ladenkasse entscheiden, wenn er das möchte. Es gibt auch keine grenzen in Hinsicht auf den Umsatz des Unternehmens. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich jeder entscheiden kann, wie er möchte, jedoch ist die elektronische Kasse wahrscheinlich die einfachere und angenehmere Lösung für den Unternehmer.

Was müsste ich bei der Führung einer offenen Ladenkasse beachten?

Wie schon in Punkt 6.1. erwähnt, müssen alle Kassenberichte handschriftlich geführt werden. Berichte in anderen Programmen wie Excel zu führen ist nicht erlaubt. Auch sollte der Kassenbericht möglichst zeitnah zum Ende des Geschäftstages erstellt werden. Diese Berichte sollten am besten nummeriert und sorgfältig geheftet geführt werden damit sie anschließend in ein Kassenbuch übertragen werden können. Jeder Geschäftstag verlangt nämlich einen solchen Bericht. Hat das Jahr 306 Geschäftstage, braucht man 306 Kassenberichte. Vermutlich werden Betriebe mit offener Ladenkasse von der Finanz auch öfter überprüft weil es mit einfacher ist Einnahmen nicht dokumentiert abzuführen wenn man keine elektronische Kasse benutzt.

Was müsste der Kassenbericht bei Führung einer offenen Ladenkasse beinhalten?

Ein Kassenbericht muss bei einer offenen Ladenkasse den Tagesbestand bei Geschäftsschluss, betriebliche Barausgaben, Barentnahmen, Kassenanfangsbestand vom Vortag, Kasseneingang, Bareinlagen, sonstige einnahmen und die Tageseinnahmen beinhalten. Erst dann zählt ein solcher Bericht als Vollständig und kann ins Kassenbuch übertragen werden. Dies muss Täglich durchgeführt werden um die Ladenkasse finanzkonform zu führen.